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Amtsgericht Großburgwedel

Hauptverhandlung wegen sexuellen Missbrauchs platzt

Hatte ein 19-jähriger Isernhagener ungeschützten Geschlechtsverkehr mit einer 13-Jährigen, deren Bewusstsein laut Anklage unter Alkoholeinwirkung tiefgreifend gestört gewesen sein soll? Weil das mutmaßliche, jetzt 18-jährige Opfer nicht erschien, platzte am Donnerstag die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Großburgwedel.

In Großburgwedel ist eine Hauptverhandlung wegen sexuellen Missbrauchs geplatzt, weil das mutmaßliche Opfer nicht erschienen ist.

© HAZ (Symbolbild)

Burgwedel/Isernhagen. Staatsanwalt, zwei Schöffen und zwei Vertreterinnen der Jugendgerichtshilfe, Angeklagter und Pflichtverteidiger warteten nebst Vorsitzendem Richter Wolfgang Geffers und Protokollantin vergebens auf die Zeugin der Anklage. Acht Minuten vor Beginn der Sitzung klingelte im Gerichtssaal das Telefon. Die Zeugin rief aus Nienburg an. Sie könne nicht kommen, für ein Taxi habe sie kein Geld, der Weg zum kilometerweit entfernten Geldautomaten sei ihr zu Fuß zu weit, teilte sie dem schwer verstimmten Richter mit.

Doch einer Ladung nicht Folge zu leisten, ist kein Kavaliersdelikt. „Glauben Sie nicht, dass der Steuerzahler das zahlt“, sagte Geffers dem mutmaßlichen Verbrechensopfer, das nun außer den Verfahrenskosten von etwa 1000 Euro 150 Euro Ordnungsgeld bezahlen muss.

Mehr als vier Jahre nach den zur Anklage gebrachten sexuellen Übergriffen hatte die nun 18-Jährige im Oktober 2010 die Anzeige erstattet. Laut Anklage soll der mittlerweile 25-Jährige die völlig alkoholisierte und somit hilflose Schülerin entkleidet und mit ihr Beischlaf gehabt haben.

Der Isernhagener, der gerade eine Berufsausbildung absolviert, schilderte eine Geschichte, die von der Anklage deutlich abweicht. Man habe sich an jenem Abend im August 2006 zu dritt auf einem Spielplatz getroffen und gemeinsam eine Flasche Sangria geleert. Das Alter der flüchtigen Bekannten habe er damals auf mindestens 15 Jahre eingeschätzt. Betrunken sei keiner gewesen, als die drei gemeinsam zu ihm nach Hause radelten und im Elternwohnzimmer noch Fernsehen schauten.

In seinem Schlafzimmer habe sein Freund sich das Sofa und der weibliche Übernachtungsgast sein Bett als Schlafplatz ausgesucht. Dort seien einvernehmlich Zärtlichkeiten ausgetauscht worden, und es sei zum Geschlechtsverkehr gekommen.

Ohne die Zeugin könne er sich vom Tathergang kein Bild machen, sagte der Staatsanwalt. Das Gericht behielt sich vor, die 18-Jährige polizeilich vorführen zu lassen, wenn die Verhandlung im Februar oder März neu angesetzt wird.

Martin Lauber

[Martin Lauber]

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