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Burgwedel

Gericht weist Klage im Mahnmal-Streit zurück

Streit ums Sitzungsprotokoll hatte es während der vergangenen Ratsperiode fast in jeder Sitzung des Ortsrates Großburgwedel gegeben – insbesondere, wenn es ums Mahnmal ging. An diesem Mittwoch suchte Exortsratsherr Rudolf Gutte sein Recht beim Verwaltungsgericht Hannover. Das wies seine Klage als unzulässig ab.
Foto: Ein Streit um die Namensliste am Mahnmal für die NS-Opfer in Großburgwedel wurde nun vom Verwaltungsgericht Hannover entschieden.

Ein Streit um die Namensliste am Mahnmal für die NS-Opfer in Großburgwedel wurde nun vom Verwaltungsgericht Hannover entschieden.

© Martin Lauber (Archivfoto)

Burgwedel/Hannover. Die Begründung des Antrages von Gutte, der am 17. August 2009 als Tischvorlage an jedes Mitglied des Ortsrates verteilt wurde, hatte es in sich: Der (damalige) Ortsbürgermeister Otto Bahlo (CDU) habe – vorbei am zuständigen Mahnmal-Arbeitskreis und an der Verwaltung – eigenmächtig zwölf Namen in die Liste der Gefallenen eingefügt, die auf dem Mahnmal genannt werden sollten. Deshalb möge der Ortsrat diese Namen melderechtlich und standesamtlich überprüfen lassen.

Bürgermeister Hendrik Hoppenstedt erklärte in jener Sitzung zwar, dieser Arbeitsauftrag sei bereits abgearbeitet. Doch dass sein Antrag im Sitzungsprotokoll nicht dokumentiert wurde, stellt aus Sicht des zwischenzeitlich aus Rat und Ortsrat ausgeschiedenen Sozialdemokraten Gutte eine „unzulässige Beeinträchtigung seiner Mitgliedsrechte als gewählter Vertreter der Bürgerschaft“ dar. Nach mehreren vergeblichen Aufforderungen auch an die Adresse von Bürgermeister Hendrik Hoppenstedt, das Protokoll zu ergänzen, erhielt Gutte im Januar 2010 von diesem die schriftliche Auskunft, nach der Gemeindeordnung seien nur „wesentliche“ Beratungsgegenstände zu protokollieren. Diese Interpretation sei „eine Form der Informationsunterdrückung“, moniert Gutte.

Im Juli 2010 reichte er Klage ein. Dass der Streitfall erst anderthalb Jahre später, also nach Ablauf der Ratsperiode verhandelt wurde, hat Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens. Denn einer der beiden formalen Gründe, aus denen das Verwaltungsgericht Hannover die Klage gestern als unzulässig abwies, lautete: Gutte sei nicht mehr Mitglied des Ortsrates, den es in der Zusammensetzung des fraglichen August 2009 auch gar nicht mehr gebe. Zweitens aber: In der Sitzung des Ortsrates Großburgwedel im Oktober 2009 habe Gutte gegen das nun von ihm beanstandete Sitzungsprotokoll gar keine Einwände erhoben, vielmehr sogar selbst zugestimmt – wenn auch unter irrigen Annahmen, wie Gutte gestern ausführte.

Bürgermeister empfindet Vorwürfe als beleidigend

Den vom Exratsherrn Rudi Gutte erhobenen Vorwurf einer „tendenziösen Form der Protokollführung“ empfindet Bürgermeister Hendrik Hoppenstedt als beleidigend. Aber auf eine Auseinandersetzung in der Sache ließ Verwaltungsrichter Udo Markus sich gestern erst gar nicht ein.

Er habe alles getan, dass Guttes verschiedene Beiträge zu den Mahnmalberatungen in den Unterlagen der Nachwelt erhalten bleiben, sagte Hoppenstedt. Aber das Recht, Protokolle zu ergänzen, habe er als Bürgermeister nicht. Aus diesem Grund schlug Hoppenstedt einen von Richter Markus geebneten gütlichen Prozessausgang aus.

Guttes Anwältin Anja Möhring hatte vorgeschlagen, in der nächsten Sitzung des Großburgwedeler Ortsrates könnte die Verwaltung über den Prozess berichten und in diesem Kontext dann auch der Gutte-Antrag vom August 2009 dem Sitzungsprotokoll beigefügt werden.

Die Kosten des Verfahrens – Streitwert 5000 Euro – wird der Kläger tragen müssen. Ist es in der Regel üblich, dass bei einer Organklage die betreffende Kommune für den Mandatsträger einspringt, lehnt Hoppenstedt dies im vorliegenden Fall ab. Auf Anfrage erklärte er, er halte Guttes Klage für rechtsmissbräuchlich. Einerseits habe der Ratsherr die Gelegenheit versäumt, das strittige Protokoll bei der Abstimmung über die Niederschrift zu beanstanden. Außerdem sei der Gegenstand des Antrags schon in der fraglichen Sitzung erledigt gewesen.

Martin Lauber


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