Der Streit um die Entsorgung des Asbestmülls aus Wunstorf geht weiter.
Wunstorf-Luthe. Beide Länder hatten am Dienstag erklärt, dass sie die vertraglich bereits besiegelte Abnahme des Mülls auf landeseigenen Deponien bei Lübeck und Schönberg verbieten wollen.
Vor weiteren Schritten warten die Region und das Umweltministerium in Hannover ein Gutachten aus Mecklenburg-Vorpommern ab. Es wird Ende der Woche erwartet. Schwerin hatte, darauf gestützt, die Gesundheitsgefahren für zu groß befunden. Kiel schloss sich den Bedenken an und verweigert die Annahme des Mülls ebenfalls. Asbestfasern gelten als hochgradig krebserregend, wenn sie eingeatmet werden. Nach einer vom niedersächsischen Sozialministerium in Auftrag gegebenen TÜV-Untersuchung ist der Transport ungefährlich.
Hinter den Kulissen sind Juristen in den niedersächsischen Behörden intensiv mit der schwierigen Materie befasst. Formal meint man, das Recht auf seiner Seite zu haben und die Transporte starten zu können. Ohne eine einvernehmliche Lösung möchte aber niemand die Lastwagen auf den Weg schicken.
Sollte der Abtransport des Mülls platzen, drohen der Region Hannover Mehrkosten in Millionenhöhe. Diese müssten eingeplant werden, wenn die Halde mit dem Asbestabfall in Wunstorf bei Hannover für eine endgültige Lagerung hergerichtet werden muss. Eine angrenzende Spedition will die Fläche gerne für einen Erweiterungsbau nutzen. Für eine solche Schaffung von Gewerbeflächen gibt es Zuschüsse von Land und EU, die bei dem bisherigen Entsorgungskonzept eingeplant waren. Für die Herrichtung der Halde in Wunstorf gibt es keine Zuschüsse. In Niedersachsen selber gibt es keine für den Asbestmüll geeignete Deponie mehr.
In Wunstorf lagert Asbestzementschlamm der inzwischen nicht mehr existenten Firma Fulgurit. Die Firma galt jahrzehntelang als einer der größten Produzenten von Asbesterzeugnissen in Deutschland. Seit 1993 ist die Verwendung von Asbest in Deutschland wegen der nachgewiesenen Gesundheitsgefahren verboten. Der Abtransport sollte ursprünglich im November beginnen und bis August 2012 beendet sein.
Das Rechtsgutachten für die Schweriner Regierung ergab, dass der Transport in der geplanten Art und Weise - als Schüttgut auf mit Planen abgedeckten Lastwagen - ohne Ausnahmegenehmigung gegen Gefahrgut- und Gefahrstoffrecht verstoßen würde. Mecklenburg-Vorpommern will den Müll aber auch nicht annehmen, wenn der Transport in luftdichten Verpackungen - sogenannten Big-Bags - angeboten werden sollte.
dpa
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